FAQ / Fragen:
Montag: 14:30 Uhr – 17:30 Uhr
Dienstag: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr & 14:30 Uhr – 17:30 Uhr
Freitag: 14:30 Uhr – 17:30 Uhr
Beim erstmaligen Ausstellen eines Bibliotheks-Ausweises wird bei Erwachsenen eine einmalige Gebühr von 2,50 € fällig.
Hinzu kommt eine Jahresgebühr:
für Erwachsene: 6,00 €
Kinder & Jugendliche bis 16 Jahren: 2,40 €
Die Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen, alle anderen Medien zwei Wochen und kann einmalig um die jeweilige Ausleihfrist verlängert werden. Sind Medien mehrfach vorbestellt, kann ihre Leihfrist verkürzt werden.
Ja, die Verlängerung der Medien ist telefonisch (09436|902730), per E-Mail (buecherei@nittenau.de), per WebOPAC oder persönlich in der Bücherei möglich.
Bei verspäteter Rückgabe wird ab dem Fälligkeitsdatum eine Gebühr von 0,50€ / Woche und Medium erhoben. Sie erhalten von uns ein Erinnerungsschreiben sobald die Rückgabe überfällig ist. Bitte reagieren Sie umgehend auf das Schreiben. Medien werden nur auf Anfrage verlängert, nicht automatisch!
Bei der Anmeldung von minderjährigen Kindern und Jugendlichen ist die schriftliche Einwilligung der Eltern Voraussetzung,
da Sie für Ihre Kinder im Schadensfall haften.
Nein, dieser Service ist leider nicht möglich.
Ja. Für den Service der Fernleihe berechnen wir 2,50 EUR. Darüber hinaus können zusätzliche Kosten anfallen (z. B. Portokosten etc.). Kosten die von der auswärtigen Bibliothek in Rechnung gestellt werden, sind von der/ dem Benutzer/in zu tragen.
Ja, telefonisch (09436/902730) unter den regulären Öffnungszeiten oder per Internet im WebOPAC.
Es wird aber eine Kostenpauschale von 0,50 € angerechnet.
Wenn der Büchereiausweis verloren geht, bitte dies sofort melden,
es wird dann eine Ersatz-Ausweis ausgestellt, der wiederum 2,50 € kostet.
Alle 2 Wochen werden automatisch die fälligen Abgabetermine zu Ihrer eigenen Kontrolle und Sicherheit abgefragt. Sollte eine schriftliche Versäumnisbenachrichtigung nötig sein, fällt für das Erinnerungsschreiben eine Gebühr von 2,50 EUR an. Bitte sehen Sie dieses Schreiben nicht als einen Vertrauensbruch, sondern lediglich als Terminerinnerung an.
Bei Verlust oder Beschädigung eines Buches/Mediums wird der Wiederbeschaffungswert des Buches/Mediums fällig (zzgl. Beschaffungs- und Einarbeitungskosten) in Höhe von 5,00 EUR. Bei Unmöglichkeit der Wiederbeschaffung werden 7,50 EUR fällig.
Gegen Vorlage des Benutzerausweises können bis zu 20 Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden.
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